Zürcher Radio- und Fernsehpreis
Abgelaufen
Einsendeschluss:
30. September 2025
Beschreibung der Ausschreibung
Anmeldeberechtigung Zur Anmeldung der erwähnten Beiträge und Sendungen berechtigt sind die • Programmleitungen, Programmabteilungen oder Redaktionen der SRG SSR und privater schweizerischer Medienunternehmen und Medienproduktionsfirmen • Radio-und Fernsehautorinnen und -autoren mit ihren eigenen Werken • Stiftungsratsmitglieder der Zürcher Radio-Stiftung Termin Spätester Anmeldetermin ist der 30. September 2025. Anmeldeform Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über die entsprechenden Formulare: Radiopreis: Werkanmeldung Fernsehpreis: Werkanmeldung Jede Bewerbung ist mit einem funktionsfähigen (verfügbar für Download) und bis Ende des Preisjahres für die Jury zugänglichen Link zu versehen. Über die Anmeldungen und die Bewertungen, die zu den Jury-Entscheidungen führen, wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Jury Die Jury setzt sich zusammen aus mindestens fünf Mitgliedern des Stiftungsrates der Zürcher Radio-Stiftung.
Anmeldeberechtigung Zur Anmeldung der erwähnten Beiträge und Sendungen berechtigt sind die • Programmleitungen, Programmabteilungen oder Redaktionen der SRG SSR und privater schweizerischer Medienunternehmen und Medienproduktionsfirmen • Radio-und Fernsehautorinnen und -autoren mit ihren eigenen Werken • Stiftungsratsmitglieder der Zürcher Radio-Stiftung Termin Spätester Anmeldetermin ist der 30. September 2025. Anmeldeform Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über die entsprechenden Formulare: Radiopreis: Werkanmeldung Fernsehpreis: Werkanmeldung Jede Bewerbung ist mit einem funktionsfähigen (verfügbar für Download) und bis Ende des Preisjahres für die Jury zugänglichen Link zu versehen. Über die Anmeldungen und die Bewertungen, die zu den Jury-Entscheidungen führen, wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Jury Die Jury setzt sich zusammen aus mindestens fünf Mitgliedern des Stiftungsrates der Zürcher Radio-Stiftung.
Anmeldeberechtigung Zur Anmeldung der erwähnten Beiträge und Sendungen berechtigt sind die • Programmleitungen, Programmabteilungen oder Redaktionen der SRG SSR und privater schweizerischer Medienunternehmen und Medienproduktionsfirmen • Radio-und Fernsehautorinnen und -autoren mit ihren eigenen Werken • Stiftungsratsmitglieder der Zürcher Radio-Stiftung Termin Spätester Anmeldetermin ist der 30. September 2025. Anmeldeform Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über die entsprechenden Formulare: Radiopreis: Werkanmeldung Fernsehpreis: Werkanmeldung Jede Bewerbung ist mit einem funktionsfähigen (verfügbar für Download) und bis Ende des Preisjahres für die Jury zugänglichen Link zu versehen. Über die Anmeldungen und die Bewertungen, die zu den Jury-Entscheidungen führen, wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Jury Die Jury setzt sich zusammen aus mindestens fünf Mitgliedern des Stiftungsrates der Zürcher Radio-Stiftung.
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